Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frank M. Schaefer – Soziale und Digitale Dienstleistungen
Am Industriehafen 4a, 24937 Flensburg
Telefon: 0461 – 406 807 85 · E-Mail: kontakt@hilfeplaene.de
Inhalt: Allgemeines (§ 1) · Teil A: Dienstleistungen (§§ 2–12) · Widerrufsbelehrung (§ 13) · Muster-Widerrufsformular (§ 14) · Streitbeilegung und Schlussbestimmungen (§§ 15–16)
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Frank M. Schaefer – Soziale und Digitale Dienstleistungen, Inhaber Frank M. Schaefer, Am Industriehafen 4a, 24937 Flensburg (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“), die über hilfeplaene.de, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB), zum Beispiel eine angestellte Fachkraft, die einen Platz im Fachrat selbst bucht und bezahlt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB), zum Beispiel freie Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe.
(3) Geschäftskunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, zum Beispiel Jugendämter und andere Behörden. Wer bei Vertragsschluss für einen Arbeitgeber oder Dienstherrn handelt, handelt für diesen.
(4) Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Schleswig-Holstein.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen eines Geschäftskunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch für Einkaufs- oder Vergabebedingungen öffentlicher Auftraggeber. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
Teil A: Dienstleistungen
§ 2 Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt fachliche Dienstleistungen für Fachkräfte, Teams und Leitungen in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere:
- Fachrat – Fallberatung in kleiner Runde: moderierte Fallberatung zu anonymisierten Fällen mit höchstens drei Fachkräften und dem Anbieter, als Runde für eine Einrichtung oder Dienststelle (60 oder 90 Minuten) oder als Platz in einer gemischten Runde mit Fachkräften verschiedener Träger (90 Minuten), jeweils mit Lesen der Fallsteckbriefe vorab und einem kurzen Ergebnisblatt,
- Einzel-Fachberatung, auch als anonymisierte Fallberatung und Zweitsicht für Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes,
- Fachberatung „Unser Berichtsstandard“: Prüfung, Überarbeitung und Abstimmung einer Hausvorlage für Entwicklungsberichte im vereinbarten Umfang von insgesamt bis zu fünf Stunden; Zusatzaufwand nur nach Vereinbarung,
- Entwürfe von Entwicklungsberichten ausschließlich auf Grundlage anonymisierter Unterlagen,
- feste Begleitung als regelmäßige Einzel-Fachberatung.
(2) Art, Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung auf hilfeplaene.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) Alle Leistungen werden online erbracht, über Google Meet oder über eine vom Auftraggeber bereitgestellte Einladung in Microsoft Teams oder Zoom (§ 5 Abs. 2) sowie über den Austausch von Dokumenten. Der Anbieter erbringt die Leistungen grundsätzlich persönlich.
(4) Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schuldet der Anbieter nicht, dass ein Jugendamt, ein Gericht oder eine andere Stelle eine bestimmte Entscheidung trifft oder eine Leistung bewilligt.
(5) Leistungsabgrenzung: Alle Angebote sind pädagogische Fachleistungen. Sie ersetzen keine Psychotherapie, ärztliche Behandlung oder sonstige heilkundliche Tätigkeit. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; Hinweise auf Rechtsgrundlagen, etwa das SGB VIII, dienen der fachlichen Einordnung und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Fachrat und Fallberatung sind keine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII und ersetzen nicht die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Ergeben sich im Gespräch Anhaltspunkte für eine akute Kindeswohlgefährdung, unterbricht der Anbieter die Beratung und verweist auf den Weg in der Einrichtung oder Dienststelle des Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich. Auf eine Anfrage erstellt der Anbieter ein Angebot in Textform. Das Angebot gilt 30 Tage, sofern darin nichts anderes steht.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt (zum Beispiel per E-Mail, unterschriebenem Angebot oder Bestellschein) oder wenn der Anbieter einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.
(3) Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, erhält er vor Vertragsschluss die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen einschließlich der Widerrufsbelehrung und nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die Informationen und Unterlagen bereit, die für die Leistung erforderlich sind, und benennt eine Ansprechperson. Beim Fachrat schickt jede fallgebende Fachkraft ihren Fallsteckbrief bis 2 Werktage vor dem Termin per E-Mail.
(2) Fallsteckbriefe und Unterlagen für Fachrat, Fallberatung und Entwicklungsberichte übermittelt der Auftraggeber nur anonymisiert: ohne Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Orte, Schulen, Einrichtungs- oder Trägernamen und ohne andere Angaben, über die ein junger Mensch oder eine Familie erkannt werden kann. Originalberichte, Fotos und Akten werden weder übermittelt noch am Bildschirm gezeigt.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe der Unterlagen berechtigt ist, insbesondere mit Blick auf Schweigepflichten und den Sozialdatenschutz. Fachkräfte klären mit ihrer Leitung, dass sie anonymisierte Fälle extern beraten dürfen.
(4) Die fachliche Verantwortung bleibt beim Auftraggeber. Entwicklungsberichte und andere Texte, die der Anbieter erstellt, sind Entwürfe. Der Auftraggeber setzt die persönlichen Angaben selbst ein, prüft die Entwürfe, ergänzt oder ändert sie, verantwortet ihren Inhalt, unterzeichnet sie und reicht sie selbst beim Jugendamt oder bei der zuständigen Stelle ein. Für die Richtigkeit der Tatsachen, die er übermittelt, ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Anbieter tritt gegenüber Jugendämtern, Familien oder jungen Menschen nicht im Namen des Auftraggebers auf.
(5) Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkung fehlt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach vorheriger Abstimmung zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
§ 5 Termine, Durchführung online, Technik
(1) Termine werden gemeinsam abgestimmt und sind verbindlich, sobald sie in Textform bestätigt sind.
(2) Die Termine finden über Google Meet statt; den Zugangslink sendet der Anbieter nur an die gebuchten Teilnehmenden. Auf Wunsch des Auftraggebers finden sie über eine von ihm bereitgestellte Einladung in Microsoft Teams oder Zoom statt. Für dieses Werkzeug ist der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber sorgt für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite: Endgerät mit Kamera, Mikrofon und Kopfhörer, eine stabile Internetverbindung, Zugang zur gewählten Plattform (gegebenenfalls Freigabe durch die eigene IT) und einen ruhigen Raum, in dem niemand mithört.
(4) Besteht wegen einer Störung auf Seiten des Anbieters länger als 10 Minuten keine Verbindung, wird das Gespräch telefonisch fortgesetzt oder ein neuer Termin ohne zusätzliche Kosten vereinbart; nicht erbrachte Zeit wird nicht berechnet. Störungen auf Seiten des Auftraggebers lassen den Vergütungsanspruch unberührt; der Anbieter bemüht sich, verlorene Zeit im Rahmen des Möglichen nachzuholen.
(5) Ton- und Bildaufnahmen, Bildschirmfotos und automatische Mitschriften sind nicht gestattet.
(6) Am Fachrat nehmen höchstens drei Fachkräfte und der Anbieter teil. Eine Runde für eine Einrichtung oder Dienststelle setzt mindestens zwei Fachkräfte voraus; bei nur einer Fachkraft handelt es sich um eine Einzel-Fachberatung.
§ 6 Absage, Verlegung, Ausfall
(1) Absagen und Verlegungswünsche teilt der Auftraggeber in Textform mit (E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.
(2) Fachrat (Runde für eine Einrichtung und Platz in gemischter Runde):
- Absage bis 2 Werktage vor dem Termin: kostenfrei; auf Wunsch wird ein neuer Termin vereinbart.
- Spätere Absage oder Nichterscheinen: voller Preis.
- Eine Ersatzperson aus demselben Haus kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten teilnehmen.
(3) Gemischte Runde mit nur einer Anmeldung: Liegt 3 Werktage vor dem Termin nur eine Anmeldung vor, kann der Anbieter die Runde absagen. Der Kunde kann dann wählen: eine Einzel-Fachberatung von 60 Minuten zum Preis des gebuchten Platzes, eine kostenlose Verlegung auf einen späteren Termin oder die Erstattung bereits gezahlter Beträge.
(4) Kurzfristiger Ausfall einer teilnehmenden Person am Tag selbst: Die Runde findet statt. Die anwesenden Fachkräfte können bei Bedarf auch die Fallzeit der ausgefallenen Person nutzen. Für die ausgefallene Person gilt Absatz 2.
(5) Einzel-Fachberatung und alle anderen Termine, auch Termine innerhalb der Fachberatung „Unser Berichtsstandard“ und der festen Begleitung: Absage bis 2 Werktage vor dem Termin kostenfrei, danach 50 % der für den Termin vereinbarten Zeit. Diese Regel gilt für alle Termine außer dem Fachrat; für den Fachrat gelten die Absätze 2 bis 4.
(6) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter lässt sich anrechnen, was er durch den Ausfall erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Zeit erwirbt.
(7) Ausfall auf Seiten des Anbieters: Kann der Anbieter einen Termin wegen Krankheit, höherer Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht wahrnehmen, informiert er den Auftraggeber so früh wie möglich und verlegt den Termin kostenlos. Ist ein neuer Termin nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar, erstattet der Anbieter bereits gezahlte Vergütung für den ausgefallenen Termin. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 11.
(8) Feste Begleitung: Laufzeit und Kündigung ergeben sich aus dem Angebot. Ist dort nichts vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Die Preise auf hilfeplaene.de sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %); der Nettopreis steht jeweils in Klammern dahinter. Im Angebot und in der Rechnung werden Nettobetrag, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag ausgewiesen.
(2) Nach Zeitaufwand vereinbarte Leistungen werden zum vereinbarten Stundensatz je angefangene 15 Minuten abgerechnet. Bei Entwicklungsberichten nennt das Angebot einen Richtwert; zeichnet sich ab, dass er um mehr als 15 % überschritten wird, informiert der Anbieter den Auftraggeber vorher. Die Fachberatung „Unser Berichtsstandard“ ist ein Festpreis für bis zu fünf Stunden; Zusatzaufwand wird nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.
(3) Fachrat, Fachberatung und Entwicklungsberichte werden nach Durchführung abgerechnet, die feste Begleitung monatlich im Voraus. Bucht ein Verbraucher einen Platz im Fachrat, ist die Vergütung abweichend davon im Voraus zu zahlen; der Platz ist mit Zahlungseingang verbindlich reserviert. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch, auf Wunsch öffentlicher Auftraggeber auch als E-Rechnung.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
(5) Reisekosten fallen nicht an.
(6) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsmaterialien
(1) Vorlagen, Checklisten, Fallsteckbrief- und Ergebnisblatt-Vorlagen und andere Arbeitsmaterialien, die der Anbieter im Rahmen einer Leistung bereitstellt, sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, zeitlich unbegrenztes und nicht übertragbares Recht zur internen Nutzung in der gebuchten Einrichtung oder Dienststelle; bucht eine Einzelperson, gilt das Recht für ihre eigene berufliche Tätigkeit. Die Materialien dürfen dafür vervielfältigt und an die eigenen Abläufe angepasst werden.
(2) Nicht gestattet sind ohne Zustimmung des Anbieters in Textform: die Weitergabe an Dritte, auch an andere Einrichtungen desselben Trägers, die Veröffentlichung, der Verkauf, die Verwendung in eigenen Fortbildungen oder Beratungen gegen Entgelt sowie das Entfernen von Urheberhinweisen. Eine trägerweite Nutzung kann im Angebot vereinbart werden.
(3) An Entwicklungsberichtsentwürfen, Ergebnisblättern und anderen Texten, die der Anbieter individuell für den Auftraggeber erstellt, zum Beispiel einer überarbeiteten Hausvorlage, erhält der Auftraggeber mit der Übergabe das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie für seine Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Der Anbieter darf allgemeine Formulierungen, Gliederungen und Bausteine, die keinen Bezug zum Einzelfall haben, weiter verwenden.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter behandelt alle Informationen über den Auftraggeber, seine Mitarbeitenden und die betreuten jungen Menschen und Familien, die ihm im Rahmen des Auftrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertrags hinaus.
(2) Ist der Auftraggeber oder sind seine Mitarbeitenden zur Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere nach § 203 StGB, verpflichtet sich der Anbieter zur Geheimhaltung in gleichem Umfang.
(3) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Pflichten offenlegen muss.
(4) Was im Fachrat besprochen wird, behandeln auch die Teilnehmenden vertraulich. Der Auftraggeber weist seine Teilnehmenden darauf hin; in gemischten Runden weist der Anbieter zu Beginn darauf hin.
(5) Der Anbieter nennt den Auftraggeber nur mit dessen Zustimmung als Referenz.
§ 10 Datenschutz und Anonymisierung
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und der Teilnehmenden gilt die Datenschutzerklärung.
(2) Fallarbeit, also Fachrat, Fallberatung und Entwürfe von Entwicklungsberichten, findet ausschließlich mit anonymisierten Unterlagen statt. Der Anbieter verarbeitet keine personenbezogenen Daten der betreuten jungen Menschen und Familien im Auftrag des Kunden. Erhält er versehentlich Unterlagen, die nicht anonymisiert sind, weist er den Auftraggeber darauf hin und löscht sie.
(3) Aufzeichnung, Cloud-Speicherung, automatische Mitschrift und KI-Zusammenfassung sind im Videowerkzeug abgeschaltet. Der Anbieter macht sich im Fachrat Stichworte ohne Personendaten für das Ergebnisblatt und löscht diese Stichworte und die Fallsteckbriefe nach dem Versand des Ergebnisblatts.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die persönliche Haftung von Personen, die der Anbieter zur Erfüllung einsetzt.
(4) Beratung, Fachrat und Berichtsentwürfe unterstützen die fachliche Arbeit des Auftraggebers. Sie ersetzen nicht seine eigene fachliche Entscheidung im Einzelfall. Für Entscheidungen, die der Auftraggeber, ein Jugendamt oder eine andere Stelle auf dieser Grundlage trifft, haftet der Anbieter nur nach den Absätzen 1 bis 3.
(5) Gegenüber Geschäftskunden verjähren Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab Abnahme oder Übergabe. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 12 Widerrufsrecht bei Dienstleistungen
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung zu.
(2) Geschäftskunden haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für sie gelten die Regeln zu Absage und Verlegung in § 6.
§ 13 Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Die folgende Belehrung gilt nur für Verbraucher (§ 13 BGB). Einrichtungen, Träger, Jugendämter und andere Geschäftskunden haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frank M. Schaefer – Soziale und Digitale Dienstleistungen, Am Industriehafen 4a, 24937 Flensburg, Telefon: 0461 – 406 807 85, E-Mail: kontakt@hilfeplaene.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 14 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Frank M. Schaefer – Soziale und Digitale Dienstleistungen, Am Industriehafen 4a, 24937 Flensburg, E-Mail: kontakt@hilfeplaene.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*): __________
Name des/der Verbraucher(s): __________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Vorschriften des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters in Flensburg. Das Recht des Anbieters, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen, bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Es gelten die AGB in der Fassung, die bei Vertragsschluss gültig ist.
(4) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Stand: 21. Oktober 2026
