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Externe Vormundschaft – verlässlich, transparent & kindgerecht

Ich übernehme Vormundschaften, Ergänzungspflegschaften und Verfahrensbeistandschaften im Landgerichtsbezirk Flensburg – für Jugendämter, Einrichtungen und Familiengerichte. Mit regelmäßigem persönlichem Kontakt zum Kind und prüfsicherer Dokumentation.

Was ist eine Vormundschaft?

Eine Vormundschaft wird vom Familiengericht angeordnet, wenn ein minderjähriges Kind nicht unter elterlicher Sorge steht – etwa weil das Sorgerecht entzogen wurde, beide Eltern verstorben sind oder an der Ausübung gehindert sind. Der Vormund tritt an die Stelle der Eltern und vertritt das Kind in allen Angelegenheiten (§§ 1773 ff. BGB).
Im Mittelpunkt steht immer die Person des Kindes: Es soll gesehen, beteiligt und gefördert werden. Der Vormund soll das Kind in der Regel einmal im Monat persönlich aufsuchen – möglichst in seiner Lebensumgebung (§ 1790 BGB).

Welche Aufgaben übernehme ich?

Personensorge

Vertretung des Kindes gegenüber Behörden, Einrichtungen und Schulen. Teilnahme an Hilfeplangesprächen. Alltagsentscheidungen bleiben bei der Pflegefamilie oder Einrichtung – Grundsatzentscheidungen beim Vormund.

Persönlicher Kontakt

Monatliche Besuche im Lebensumfeld des Kindes, dokumentierte Gespräche und altersgerechte Beteiligung. Die Beziehung zum Mündel ist persönlich – auch wenn die Organisation online läuft.

Dokumentation & Berichte

Schriftliche, DSGVO-konforme Ablage aller Kontakte und Entscheidungen. Berichte für Jugendamt oder Gericht auf Anfrage. Optional: Vermögenssorge, soweit vom Gericht übertragen.

Ergänzungspflegschaft & Verfahrensbeistand

Übernahme einzelner Teilbereiche des Sorgerechts (§ 1776 BGB) sowie Vertretung der Kindesinteressen in familiengerichtlichen Verfahren (§ 158 FamFG).

So läuft die Zusammenarbeit

① Auftragsklärung

Sie übermitteln den familiengerichtlichen Beschluss oder beauftragen mich im Vorfeld. Klärung der Rechtsgrundlage, DSGVO-konforme Übermittlung der Unterlagen (Hilfeplan, Berichte, Gutachten).

② Erstkontakt

Persönlicher Erstkontakt mit dem Kind – altersgerecht, mit Rollenklärung und Beteiligung. Sichtung der Fallunterlagen und Abstimmung mit Einrichtung oder Pflegefamilie.

③ Laufende Vormundschaft

Monatliche Besuche im Lebensumfeld, Wahrnehmung von Terminen, Teilnahme an Hilfeplangesprächen. Strukturierte Rückmeldung an Gericht oder Jugendamt. Quartalsweise Abrechnung nach VBVG.

Einsatzregion: Landgerichtsbezirk Flensburg

Die monatliche Besuchspflicht (§ 1790 BGB) erfordert räumliche Nähe zum Mündel. Mein Bürostandort in Flensburg ermöglicht persönliche Kontakte in der gesamten Region – alle Familiengerichte und Jugendämter sind innerhalb von 90 Minuten erreichbar.

Familiengerichte

Jugendämter

Besonderer Vorteil: Durch meinen deutsch-dänischen Hintergrund und fließende Dänischkenntnisse kann ich auch Familien mit interkulturellem Bezug im Grenzgebiet kompetent begleiten.

Rechtlicher Rahmen

    • §§ 1773 ff. BGB – Anordnung und Inhalt der Vormundschaft
    • § 1790 BGB – Persönlicher Kontakt, in der Regel monatlich im Lebensumfeld
    • § 1776 BGB – Ergänzungspflegschaft für einzelne Sorgerechtsbereiche
    • § 158 FamFG – Verfahrensbeistandschaft zur Vertretung der Kindesinteressen
    • § 55 SGB VIII – Jugendamt als Amtsvormund, Fallzahlbegrenzung
    • VBVG – Vergütung nach Ausbildungsstufe, quartalsweise Abrechnung über Landeskasse
    • Vorrang der Einzelvormundschaft – Geeignete Einzelperson wird vorrangig bestellt
Frank M. Schaefer – Fachkraft für Hilfeplan erstellen lassen, Vormundschaft und Betreuung

Ihre externe Fachkraft

Frank M. Schaefer – Staatlich anerkannter Erzieher mit über 30 Jahren Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe. Erweitertes Führungszeugnis und Berufshaftpflichtversicherung vorhanden.

Vormundschaft extern vergeben?

Nehmen Sie Kontakt auf – ich melde mich innerhalb von 1–2 Werktagen. Fallbezogene Daten tauschen wir erst über einen verschlüsselten Kanal aus.

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