Vormundschaften – verlässlich, transparent, kindgerecht

Wenn Eltern die elterliche Sorge nicht (mehr) ausüben können oder dürfen, muss ein Vormund bestellt werden. Ich übernehme diese Verantwortung professionell, mit regelmäßigen persönlichen Kontakten zum Kind bzw. Jugendlichen und in enger Abstimmung mit dem Jugendamt oder dem Familiengericht. Die Zusammenarbeit kann weitgehend online erfolgen – die Beziehung zum Mündel bleibt persönlich.
DSGVO · AVV / TOMs · Online-Termine

Was ist eine Vormundschaft?

Eine Vormundschaft wird vom Familiengericht angeordnet, wenn ein minderjähriges Kind nicht unter elterlicher Sorge steht – etwa weil beide Eltern verstorben sind, weil das Sorgerecht entzogen wurde oder weil die Eltern an der Ausübung gehindert sind. Der Vormund tritt an die Stelle der Eltern und vertritt das Kind in allen Angelegenheiten (§§ 1773 ff. BGB). Im Mittelpunkt steht die Person des Kindes: Es soll gesehen, beteiligt und gefördert werden.
Wichtig: Der Vormund soll das Kind in der Regel einmal im Monat persönlich aufsuchen – möglichst in seiner Lebensumgebung.

Rechtlicher Rahmen

  • BGB §§ 1773 ff.: Anordnung und Inhalt der Vormundschaft.
  • § 1790 BGB: Persönlicher Kontakt in der Regel monatlich, Besuche möglichst im Lebensumfeld des Kindes.
  • SGB VIII § 55: Jugendamt als Amtsvormund; Fallzahl soll so bemessen sein, dass Kontakte möglich sind.
  • Vorrang der Einzelvormundschaft: Wenn eine geeignete Person vorhanden ist, soll sie vorrangig bestellt werden.

Für Jugendämter und Einrichtungen bedeutet das: Die Kontakte müssen stattfinden, dokumentiert werden und das Kind muss beteiligt werden.

Welche Aufgaben übernehme ich?

  • Personensorge wahrnehmen: Vertretung des Kindes gegenüber Behörden, Einrichtungen und Schulen; Teilnahme an Hilfeplangesprächen.
  • Persönlicher Kontakt: Monatliche Besuche, Dokumentation der Gespräche, Beteiligung des Kindes.
  • Zusammenarbeit mit Pflegefamilie/Einrichtung: Alltagsentscheidungen bleiben dort, Grundsatzentscheidungen beim Vormund.
  • Dokumentation & Berichte: Schriftliche, DSGVO-konforme Ablage; Berichte für Jugendamt oder Gericht möglich.
  • Optional: Vermögenssorge (soweit vom Gericht übertragen) – getrennte Verwaltung, Nachweise.

Für wen ist dieses Angebot?

  • Jugendämter: wenn einzelne Vormundschaften extern vergeben werden sollen oder eine besondere Fallkonstellation vorliegt.
  • Freie Träger / Einrichtungen: wenn eine neutrale, kindorientierte Vormundsperson für ein aufgenommenes Kind benötigt wird.
  • Pflegefamilien / Angehörige: wenn geklärt werden soll, ob eine externe Vormundschaft mehr Stabilität bringt.
  • Gerichte / Verfahrensbeteiligte: wenn eine fachlich versierte Vormundschaft mit pädagogischem Hintergrund gesucht wird.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Auftragsklärung / Rechtsgrundlage: Sie übermitteln mir den familiengerichtlichen Beschluss oder beauftragen mich im Vorfeld.
  2. Fallaufnahme & Akteneinsicht: DSGVO-konforme Übermittlung der Unterlagen (Hilfeplan, Berichte, Gutachten).
  3. Erstkontakt mit dem Kind: Persönlich, altersgerecht, Rollenklärung und Beteiligung.
  4. Laufende Vertretung: Wahrnehmung von Terminen, Abstimmung mit Einrichtungen, regelmäßige Besuche.
  5. Bericht / Rückmeldung: Auf Wunsch strukturierte Rückmeldung an Jugendamt oder Gericht.

Besondere Zielgruppen

Als erwachsenenrechtliches Pendant zur Vormundschaft übernimmt die rechtliche Betreuung die Vertretung in definierten Bereichen (z. B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge). Grundlage ist stets der gerichtlich bestimmte Umfang – mit Fokus auf Selbstbestimmung und klaren Fristen.

  • Unterstützung bei der Vorbereitung eines Betreuungsantrags
  • Koordination mit Betreuungsbehörde / Gericht
  • DSGVO-konforme Dokumentation

Datenschutz & Online-Arbeitsweise

Bei Vormundschaften werden besonders schutzwürdige Daten verarbeitet (Gesundheit, Herkunft, Schule, Hilfeverläufe). Die Übermittlung erfolgt deshalb nur auf Grundlage des gerichtlichen Beschlusses oder einer eindeutigen Beauftragung. Auf Wunsch stelle ich Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sowie meine technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zur Verfügung – passend zu Ihrer WordPress-/Elementor-Installation und zu Ihrem eingesetzten Real Cookie Banner.

Vormundschaft extern vergeben?

Teilen Sie mir bitte Aktenzeichen, zuständiges Jugendamt, Frist und besondere Hinweise (Auslandsbezug, Einrichtung, Geschwister) mit – ich melde mich mit einem Vorgehensvorschlag.

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