Preise & FAQ

Für die rechtliche Betreuung und Vormundschaft gelten die gesetzlichen Monatspauschalen des VBVG. Bei frei beauftragten Leistungen – etwa Hilfeplanerstellung nach § 36 SGB VIII, Beratung und dokumentierte Reviews – vereinbaren wir transparente Stunden- oder Projektpreise.

Rechtliche Betreuung / Vormundschaft (VBVG)

Gerichtliche Bestellung (VBVG): Die Vergütung erfolgt nach den gesetzlichen Monatspauschalen des VBVG (Tabellen A–C).
Die Zuordnung richtet sich u. a. nach Qualifikation, Wohnform und Vermögenslage der betreuten Person.
Abrechnung gegenüber Staatskasse oder Vermögen – je nach Mittellosigkeitstatbestand. Notwendige Auslagen (z. B. Reisekosten) werden nach den gesetzlichen Vorgaben erstattet.

Frei vereinbarte Honorare (z. B. Hilfeplanerstellung)

Beispielkalkulation

Beispielkalkulation Hilfeplan (online):

  • Intake & Unterlagencheck – 1,5 h
  • Erhebung Ressourcen/Ziele/Maßnahmen – 3,0 h
  • Ausformulierung Hilfeplan + Indikatoren – 3,0 h
  • Review & finale Übergabe – 1,5 h

= 9,0 h × 100 € = 900 € netto (zzgl. USt, falls anwendbar)

Hinweis: Bei Rahmenverträgen gelten die vertraglich vereinbarten Sätze und Umfänge.

Abrechnung & Modalitäten

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