Preise & FAQ
Für die rechtliche Betreuung und Vormundschaft gelten die gesetzlichen Monatspauschalen des VBVG. Bei frei beauftragten Leistungen – etwa Hilfeplanerstellung nach § 36 SGB VIII, Beratung und dokumentierte Reviews – vereinbaren wir transparente Stunden- oder Projektpreise.
Rechtliche Betreuung / Vormundschaft (VBVG)
Gerichtliche Bestellung (VBVG): Die Vergütung erfolgt nach den gesetzlichen Monatspauschalen des VBVG (Tabellen A–C).
Die Zuordnung richtet sich u. a. nach Qualifikation, Wohnform und Vermögenslage der betreuten Person.
Abrechnung gegenüber Staatskasse oder Vermögen – je nach Mittellosigkeitstatbestand. Notwendige Auslagen (z. B. Reisekosten) werden nach den gesetzlichen Vorgaben erstattet.
Frei vereinbarte Honorare (z. B. Hilfeplanerstellung)
- Stundensatz: 90–120 € netto (je nach Komplexität/Fristen)
- Tagessatz (8 Std.): 680–920 € netto
- Paket „Hilfeplan komplett“: 8–12 Std. → ab 900–1.400 € netto (je nach Umfang)
- Optionen: Vor-Ort-Termine, zusätzliche Review-Schleifen, Eilverfahren
Beispielkalkulation
Beispielkalkulation Hilfeplan (online):
- Intake & Unterlagencheck – 1,5 h
- Erhebung Ressourcen/Ziele/Maßnahmen – 3,0 h
- Ausformulierung Hilfeplan + Indikatoren – 3,0 h
- Review & finale Übergabe – 1,5 h
= 9,0 h × 100 € = 900 € netto (zzgl. USt, falls anwendbar)
Hinweis: Bei Rahmenverträgen gelten die vertraglich vereinbarten Sätze und Umfänge.
Abrechnung & Modalitäten
- Leistungsnachweis & prüffähige Dokumente
- Elektronische Rechnung, Zahlungsziel 14 Tage
- Reisekosten/Vor-Ort nach Vereinbarung
- Online-Erbringung bevorzugt (DSGVO-konform)
