Hilfeplan nach § 36 SGB VIII – klar, zügig, nachvollziehbar
Die Hilfeplanerstellung nach § 36 SGB VIII erfolgt bei mir klar gegliedert, terminsicher und vollständig dokumentiert. Zunächst erfasse ich im Intake alle relevanten Informationen, Fristen sowie das Aktenzeichen. Außerdem prüfe ich vorhandene Berichte, Zielstände und Maßnahmen, damit Doppelarbeit vermieden wird. Daraufhin folgt die Anamnese: ressourcenorientiert, ICF-bezüglich und faktenbasiert. Zugleich halte ich die Kommunikation mit allen Beteiligten schlank und transparent, damit Rückfragen gar nicht erst entstehen.
Im nächsten Schritt formuliere ich SMART-Ziele mit messbaren Indikatoren. Darüber hinaus lege ich Verantwortlichkeiten fest und benenne konkrete Maßnahmen nach dem Prinzip wer – wo – wie oft – womit – ab wann. Beispielsweise definieren wir nicht nur „Elternkontakt verbessern“, sondern: „Elterngespräch alle 14 Tage, 30 Minuten, protokolliert, mit Agenda und Beschlussfassung“. Folglich wird Fortschritt sichtbar und Entscheidungen werden nachvollziehbar.
Ein fester Bestandteil ist das Pflichtmodul „Elternkontakt & Kooperation“. Hier definiere ich Rhythmus, Agenda, Protokollstandard und einen Konfliktpfad für Eskalationen. Daher behalten alle Beteiligten den Überblick, und Absprachen sind belastbar – auch in anspruchsvollen Fallkonstellationen.
Datenschutz ist selbstverständlich: Verarbeitung nach Minimalprinzip, verschlüsselte Übermittlung, auf Wunsch AV-Vertrag (AVV), klare Aufbewahrungsfristen. Somit erhalten Sie eine behördentaugliche, prüffähige Dokumentation, die sowohl interne Qualitätsvorgaben als auch externe Anforderungen zuverlässig erfüllt.
Zum Abschluss erfolgt ein Review mit Stop/Go-Logik: Ziele fortführen, anpassen oder beenden – abschließend mit kurzer Begründung. Insgesamt gewinnen Sie Zeit, reduzieren Abstimmungsschleifen und steigern die Nachweisbarkeit von Wirkung.
Kurz: Die Hilfeplanerstellung nach § 36 SGB VIII liefert Ihnen belastbare Inhalte, klare Zuständigkeiten und termintreue Ergebnisse. Wenn Sie die Hilfeplanerstellung nach § 36 SGB VIII auslagern möchten, erhalten Sie von mir ein strukturiertes Vorgehen – digital, effizient und rechtssicher. Gern erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot und terminiere die nächsten Schritte.
Vor dem Hilfeplangespräch – so laufen Vorbereitung & Unterlagen
Kurzüberblick zu Ablauf, benötigten Informationen und Zeitleiste bis zur Konferenz. Wir arbeiten überwiegend online; Unterlagen tauschen wir verschlüsselt aus.
Grober Zeitrahmen bis zum Gespräch
- Tag 0–2: Auftragsbestätigung, Terminierung, Datenschutz
- Woche 1: Intake/Anamnese & Baseline
- Woche 1–2: Zielentwurf & Maßnahmenentwurf
- Woche 2: Hilfeplangespräch (60–90 Min.)
1) Was passiert bis zum Gespräch?
- Auftragsbestätigung & Terminvorschläge (innerhalb 1–2 Werktagen)
- Datenschutz & Einwilligungen vorbereiten (Muster stelle ich bereit)
- Intake-Termin(e) mit Kind/Eltern (Woche 1)
- Sichtung relevanter Unterlagen (letzter HP, Zeugnisse, Berichte – sofern vorhanden)
- Kurz-Baseline erheben (z. B. Schulbesuch, Konflikthäufigkeit, Skalen 0–10)
2) Was ich dafür von ihnen benötige
- Kontaktdaten: ASD-SB, Sorgeberechtigte, ggf. Schule/Therapie
- Kurzbeschreibung des Anlasses (2–3 Sätze)
- Unterlagen: letzter HP / Berichte / Zeugnisse (falls vorhanden)
- Einwilligungen zur Datenweitergabe (Schule/Therapie) – Muster folgt
- Präferenzen: Termine, Ort/Video, besondere Hinweise (Dolmetschung/Barrierefreiheit)
3) Ergebnisse, die sie vorab erhalten
- Kurz-Fallprofil (1–2 Seiten, stigmatisierungsarm)
- Ziel- und Maßnahmenentwurf (SMART, mit Indikatoren)
- Krisen-/Schutzplan-Entwurf (falls angezeigt)
Kontakt & Kommunikation
Feste Ansprechperson: Frank M. Schaefer. Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 1–2 Werktagen. E-Mail- und Dateiversand DSGVO-konform (verschlüsselte PDFs / Passwort separat).
